Geschäftsbedingungen der Firma Bauer Maler und Gipser Anstalt

  • Jeder Kunde bzw. Architekt der mit der Firma Bauer Maler und Gipserarbeiten zusammen arbeitet akzeptiert die geleisteten Arbeiten und vermeidet jeglichen Konflikt bei Unstimmigkeiten. Er verpflichtet sich für ein gutes und angenehmes zusammenarbeiten.
  • Er achtet ins besondere darauf das die Mitarbeiter nicht auf dessen Wünschen oder Handeln in Gefahr gebracht werden.
  • Er verpflichtet sich auch durch das Handeln die Umwelt nicht zu gefährden.
  • Er vermeidet Konflikte und ermöglicht immer eine Streitlose Lösung für allfällige Projekte.
  • Der Maler und Gipser der Firma Bauer Maler und Gipser Anstalt verrichtet seine im aufgetragenen Arbeiten immer mit bestem Gewissen und Wissen. Deshalb führt diese auch laufend Rücksprache mit den Kunden und geht auf dessen Wünsche ein soweit dies mit allen genannten Risiken übereinstimmen lässt.
  • Arbeiten die durch Dritte beschädigt werden können nicht zu Lasten der Firma Bauer Maler u. Gipser Anstalt gerichtet werden.
  • Sollten bei den Schlusszahlungen Abschläge geleistet werden somit verwirkt der Anspruch auf Garantie. Nicht zu Recht geleisteten Abschläge werden nach belastet.
  • Rechnungen sind bis Spätesten am 20zigsten Tag nach der Rechnungstellung zu begleichen.
  • S-Konto Abzüge sind nicht zulässig.
  • Angebotsausschreibungen die an dritte weiter geleitet werden oder nicht zur Ausführung kommen, können in Rechnung gestellt werden und es gelten die Tarife des Liechtensteinischen Maler u. Gipser Verband.
  • Diese werden nach Aufwand berechnet.
  • Es bedarf keine Visierung dieser Geschäftsbestimmung. Jeder Kunde hat bei einer Offerte die Geschäftsbestimmungen zu lesen. Diese wirkt auch im Stillen und ist bindend.
  • Der Kunde nimmt dies bei einer Zusammenarbeit zur Kenntnis und stimmt dessen auch zu.